Krankenpflegeverein Markgröningen e.V.

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IMPRESSIONEN

SO FING ES AN...
DAMALS UND HEUTE - Krankenpflegeverein Markgröningen e.V. in 71706 Markgröningen
Das erste Team: Schwester Hedwig Möhle und Schwester Else Schäfer Mitte der 50-iger Jahre
DAMALS UND HEUTE - Krankenpflegeverein Markgröningen e.V. in 71706 Markgröningen
Ein Hausbesuch in den 50-iger Jahren
DAMALS UND HEUTE - Krankenpflegeverein Markgröningen e.V. in 71706 Markgröningen
Erste Motorisierung Ende der 50-iger Jahre
DAMALS UND HEUTE - Krankenpflegeverein Markgröningen e.V. in 71706 Markgröningen
Schwester Luise Banzhaf mit dem ersten Dienstwagen Anfang 1960
DAMALS UND HEUTE - Krankenpflegeverein Markgröningen e.V. in 71706 Markgröningen
...und etwas später kam der berühmte NSU Prinz von Schwester Else dazu
BERICHTE

Kaffeenachmittag am 27.02.2022

Liebe Mitglieder und Freunde des Krankenpflegevereins,

am 27. Juli war es endlich wieder soweit, nach einer langen Pause konnten wir einen Kaffee-Nachmittag veranstalten. Es war eine Freude alte Freunde wieder zu sehen, gemeinsam Kaffee und Kuchen zu genießen und zu plaudern.

Pfr. Dr. F. Dettinger begann den Nachmittag mit einer geistlichen Einführung. Nach Kaffee und Kuchen gab es ein Liederrätsel das Christa Kuhnert mit uns durchführte. Frau Mechthild Meiwes-Sundermeier trug ein Gedicht vor. Die Organisation und Vorbereitung wurde von Frau Barbara Wolf organisiert. Es war eine besondere Freude Schwester Else Schäfer, langjährige Gemeindeschwester, begrüßen zu dürfen. Sie ist mit ihren 93 Jahren noch rüstig und bei guter Gesundheit.

Der Nachmittag war eine gelungene Veranstaltung der bald wiederholt werden sollte.

Kaffeenachmittag am 27.02.2022 - Krankenpflegeverein Markgröningen e.V. in 71706 Markgröningen
Das Foto zeigt (von links nach rechts)
Fr. M. Meiwes-Sundermeier, Fr. C. Kuhnert, Fr. C. Bräckle, Fr. B. Wolf

Neuer Vorstand im Krankenpflegeverein Markgröningen

Bei der Mitgliederversammlung am 31.08.2021 wurden folgenden Personen in den Vorstand gewählt:

Herr Otto Beck
Herr Thomas Bräckle
Herr Bernhard Grözinger
Frau Christa Kuhnert
Frau Mechthild Meiwes-Sundermeier
Frau Barbara Wolf
Vorstandmitglied kraft Amtes ist Pfr. Dr. Frank Dettinger.

Als Kassenprüfer wurden gewählt:
Herr Karl-Heinz Luithardt
Herr Dr. Klaus Georg Bürger

Die Wahlperiode beträgt drei Jahre



Bei der anschließenden konstituierenden Sitzung am 31.08. wurden folgende Vorstandsämter vergeben:
Vorsitzender: Herr Thomas Bräckle
1. Stellvertretende Vorsitzende: Frau Mechthild Meiwes-Sundermeier
2. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Otto Beck
Schriftführer: Herr Bernhard Grözinger
Rechnerin: Frau Barbara Wolf

Die Geschäftsstelle des KVM wird weiterhin im Auftrag des KVM durch Herrn Michael Hörer geführt. Ludwig-Heyd-Strasse 21, Tel: 07145-7121 E-Mail: geschaeftsstelle@kv-m.de

Die Vorstandsmitglieder sowie auch die Geschäftsstelle stehen als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Wir bitten die Mitglieder um Kenntnisnahme.

Thomas Bräckle Vorsitzender

Vorstand - Krankenpflegeverein Markgröningen e.V. in 71706 Markgröningen
Christa Kuhnert, Mechthild Meiwes-Sundermeier, Thomas Bräckle, Barbara Wolf, Bernhard Grözinger, Otto Beck (von links).
Es fehlt Pfarrer Dr. Frank Dettinger.

Theateraufführung für Senioren



Mit mehreren Szenen aus dem Alltag sorgten die Schauspieler von „Die TheaterExperten“ am Montag, 19.07.2021, für eine sehr informative und amüsante Theateraufführung für Seniorinnen und Senioren im evangelischen Gemeindehaus. Das kriminalpräventive Theaterstück "Hallo Oma, ich brauch Geld!" sprach das Thema „Enkeltrick“ und andere Betrugsversuche spielerisch an. Viele aktuelle Methoden, die Trickbetrüger anwenden, wurden anschaulich und unterhaltsam gezeigt. Die Schauspieler interagierten während den Szenen direkt mit dem Publikum, um dann gemeinsam Lösungswege und wertvolle Verhaltenstipps zu finden. Es konnten viele Fragen direkt an Frau Stark von der Polizei Ludwigsburg und an Frau Schenk von der Kreissparkasse Ludwigsburg gestellt werden, die alle sehr ausführlich beantwortet wurden. Für diesen interessanten Nachmittag nochmals Dank an alle Gäste und an alle, die zu diesem Nachmittag beigetragen haben. Vielen Dank an Frau Jordan-Weinberg vom KreisSeniorenat Ludwigsburg, an das gesamte Team „Die TheaterExperten“ für die tolle Aufführung und an Frau Stark und Frau Schenk für die Zeit, die sie sich an diesem Nachmittag genommen haben.

Bericht zum Vortrag „Organspenden“ von Allgemein- und Palliativmediziner Wolfgang Kleinert am 07.10.2019 im evangelischen Gemeindehaus

Vor einer erfreulich großen Zuhörerschaft refererierte Herr Wolfgang Kleinert in sehr kompetenter, anschaulicher und engagierter Weise über das komplexe und sensible Thema „Organspenden“. In seinen Eingangsworten bedauerte er, dass das Thema durch vereinzelte Unregelmässigkeiten bei der Verteilung von Organspenden in eine nicht angemessene Schieflage geraten sei, die in der Bevölkerung - zusätzlich zu den schon bestehenden Bedenken - zu einer weiteren Verunsicherung geführt hat.

Herr Kleinert ging zunächst kurz auf die ethische und religiöse Bewertung von Organspenden ein - interessant dabei war, dass keine der großen Weltreligionen Organspenden grundsätzlich ablehnt -um dann die aktuelle politische Diskussion zu beleuchten und anschließend auf die medizinischen Fragen, insbesondere die Frage „Wann ist ein Mensch tot?“ und damit die deutsche Definition des Hirntodes einzugehen. Dieser Bericht wird sich deshalb auch in diese beiden Teile gliedern.

Über die momentan auf dem Organspende-Ausweis basierenden Regelungen spannte er dann den Bogen zu den geplanten Änderungen: die von Gesundheitsminister Spahn und dem SPD-Gesundheitsexperten Lauterbach vorgeschlagene „doppelte Widerspruchslösung“, nach der künftig jeder Bundesbürger über 16 Jahre und wie bisher ohne eine Altersbeschränkung möglicher Organspender sein soll – sofern er nicht ausdrücklich widerspricht oder seine Angehörigen nach Eintritt des Hirntods keine ablehnende Willenserklärung des Betroffenen geltend machen. Diese Regelung gilt bereits in den Niederlanden, Spanien, Österreich und vielen anderen Ländern.

Dem steht ein Entwurf einer Gruppe um die Linke-Vorsitzende Katja Kipping und die Grünen-Chefin Annalena Baerbock entgegen, bei dem Organspender ihre Bereitschaft zur Organspende weiterhin ausdrücklich erklären müssen. Die Bürger sollen aber öfter und eindringlicher auf das Thema angesprochen werden sollen, z. B. bei der Abholung eines Personalausweises, beim Erwerb des Führerscheins oder alle zwei Jahre von ihren Hausärzten, denen die Kassen die entsprechenden Beratungsgespräche vergüten sollen, oder letztendlich durch die Krankenkassen selbst.

Beide Gruppen fordern die Einführung eines „Online-Registers“, in dem - unabhängig von den beiden unterschiedlichen Modellen - die jeweiligen Willenserklärungen, mögliche Änderungen und Einschränkungen der Spendebereitschaft nur auf bestimmte Organe erfasst werden sollen. Damit würden die Organspendeausweise überflüssig.

Unbestritten ist, dass dringend etwas passieren muss: in Deutschland herrscht ein eklatanter Mangel an Organspenden. Im Jahr 2018 wurden bundesweit bei 955 Hirntoten Organe entnommen; das waren statistisch 11,5 Organspender pro einer Million Einwohner. In Spanien hingegen kommen 46,9 Organspender auf eine Million Bürger. Was bemerkenswerter Weise auch dazu führt, dass Deutschland eine „Organspende-Importland“ ist, denn die Verteilung und Verwendung der Organspenden wird nach Dringlichkeit europaweit durch die Stiftung Eurotransplant , an der acht europäische Länder beteiligt sind, entschieden und Deutschland profitiert dabei von der höheren Spendenbereitschaft in den anderen sieben Ländern.

In seinem Vortrag berichtete Herr Kleinert auch über einige zu begrüssende Änderungen, die mit dem 2. Transplantationsgesetz im April bereits verabschiedet wurden und zumindest eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Organentnahmen bedeuten: so werden in den Krankenhäusern sog. „Transplantationsbeauftragte“ eingesetzt, die mögliche Organspenden prüfen und in die Wege leiten können. Auch wenn es so nicht publiziert wurde, scheiterten Organentnahmen in der Vergangenheit nicht selten an Kosten(übernahme)fragen, denen die Krankenhäuser aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Wege gingen. Inzwischen ist es so, dass die Kliniken, die Organentnahmen vornehmen, besser vergütet werden und ihr Aufwand vollständig erstattet wird. Nicht zuletzt soll mit einem speziellen Rufbereitschaftsdienst für Neurologen und Neurochirurgen erreicht werden, dass zu jeder Zeit der Hirntod eines Patienten festgestellt werden kann. Dieser soll gewährleisten, dass auch in kleineren Krankenhäusern jederzeit qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.

Damit kam Herr Kleinert zum medizinischen Teil seines Vortrages. Ein großer Hinderungsgrund für Organspenden ist die Angst, dass Organe – und übrigens auch Gewebe - entnommen werden, bevor der Spender tatsächlich tot ist oder lebenserhaltenden Maßnahmen sogar schon früher abgebrochen werden. Dazu ist zu sagen, dass bei Organspendern die intensivmedizinische Versorgung sogar länger erfolgt, um die Funktion der Organe aufrecht zu erhalten.

Organspendendürfen in Deutschland nur dann durchgeführt werden, wenn der Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde. Dabei ist der Hirntod der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen, d. h. des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Sämtliche lebenserhaltende Funktionen, die Atmung, das Bewusstsein und Sinneswahrnehmungen finden nicht mehr statt: „Bei einem Hirntod ist es ausgeschlossen, dass jemand je wieder erwacht“. Der Hirntod eines Patienten muss von zwei erfahrenen Ärzten unabhängig voneinander innerhalb von mindestens zwölf Stunden eindeutig festgestellt werden.

In anderen Ländern ist die Definition des Hirntodes und damit die mögliche Entnahme von Organen bei weitem nicht so weitreichend: in der Schweiz gilt ein Patient nach einem 10-minütigen Herzstillstand als hirntot; in Spanien genügt nur der Ausfall des Hirnstamms, um einen Patienten für hirntot zu erklären. Wichtig ist zu wissen, dass bei Organentnahmen das jeweilige Landesrecht gilt, was bedeutet, dass bei einem deutschen Organspender in einem Krankenhaus in der Schweiz die dort geltende Definition angewendet wird.

Nach einer regen Frage- und Diskussionsrunde kamen alle Beteiligten zu dem Ergebnis, dass – unabhängig von den unterschiedlichen politischen Modellen, der medizinischen Definition zum Hirntod, die immer wieder auch durchaus kritisch hinterfragt wird, die Entscheidung zur Organspende allein und ohne Einschränkung bei jedem Einzelnen und seiner Bewertung der Dinge liegen muss.

Die Hospiz-Gruppe und der Krankenpflegeverein danken Herr Kleinert für seinen sehr informativen und kurzweiligen Vortrag und den zahlreichen Zuhörern für Ihren Besuch und die rege Beteiligung.

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